Das Erwachsenenschutzrecht stärkt das Selbstbestimmungsrecht in Situationen, in denen jemand seine persönlichen Wünsche nicht mehr ausdrücken
kann.
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In einem Vorsorgeauftrag können
Sie, solange sie urteils- und handlungsfähig sind, regeln, wer Sie in einer solchen Situation betreuen,
finanziell und rechtlich vertreten soll.
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Eine Patientenverfügung hält verbindlich fest, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Sie können auch eine Person einsetzen, die Sie in so einem Fall vertreten soll.
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In ihren Anordnungen für den Todesfall halten sie fest, was die Hinterbliebenen nach
ihrem Tod beachten sollen.
sozialkomplex christa braun gmbh berät und unterstützt sie bei der Errichtung, der
Hinterlegung, der Ergänzung oder dem Widerruf von
Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder Anordnungen für den Todesfall.
In Ausnahmefällen übernimmt christa braun Mandate als Vorsorgebeauftragte.